ZVI 2004, 53

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO §§ 47, 89, 294; ZPO § 802Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung während der Wohlverhaltensperiode InsO§ 47 InsO§ 89 InsO§ 294 ZPO§ 802 LG Köln, Beschl. v. 14.08.2003 – 19 T 92/03 (rechtskräftig)LG KölnBeschl.14.8.200319 T 92/03rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Beruft sich ein Schuldner in der Wohlverhaltensperiode auf die Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme, so obliegt die Entscheidung hierüber nicht dem Insolvenzgericht, sondern dem nach § 802 ZPO zuständigenVollstreckungsgericht. § 89 Abs. 3 InsO findet auch keine entsprechende Anwendung.
2. Aussonderungsberechtigte Gläubiger gemäß § 47 InsO sind keine persönlichen Insolvenzgläubiger und können auch während der Wohlverhaltensperiode ihren Herausgabeanspruch im Wege der Zwangsvollstreckung duchsetzen.

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