ZVI 2004, 51

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO §§ 4a, 51, 114, 166, 287Keine Berücksichtigung des trotz Pfändung vom Arbeitgeber zu Unrecht ausgezahlten Lohnes entstandenen Schuldnervermögens bei Stundungsgewährung für Eröffnungs- und Hauptverfahren InsO§ 4a InsO§ 51 InsO§ 114 InsO§ 166 InsO§ 287 LG Bochum, Beschl. v. 23.09.2003 – 10 T 41/03 (nicht rechtskräftig; AG Bochum)LG BochumBeschl.23.9.200310 T 41/03nicht rechtskräftigAG Bochum

Leitsatz des Gerichts:

Verkennt der Arbeitgeber die Wirksamkeit einer Lohnabtretung und zahlt den pfändbaren Betrag an den Schuldner aus, so kann dieser Betrag im Rahmen der Stundungsentscheidung gleichwohl nicht als Vermögen des Schuldners berücksichtigt werden, weil der Treuhänder die Wirksamkeit der Abtretung gemäß § 114 InsO zu beachten hat.

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