ZVI 2004, 46

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO §§ 178, 291, 301, 302; SGBIV § 28 h; StGB § 266aZulässigkeit der titelergänzenden Feststellungsklage zur vorsätzlichen unerlaubten Handlung bei angemeldeter Insolvenzforderung InsO§ 178 InsO§ 291 InsO§ 301 InsO§ 302 SGBIV§ 28 h StGB§ 266a OLG Celle, Urt. v. 12.03.2003 – 9 U 133/02 (nicht rechtskräftig; LG Hannover)OLG CelleUrt.12.3.20039 U 133/02nicht rechtskräftigLG Hannover

Leitsätze der Redaktion:

1. Für den Streit zwischen Schuldner und Gläubiger darüber, ob eine angemeldete Forderung auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruht, ist die titelergäntende Feststellungsklage zulässig.
2. Führt eine GmbH Sozialversicherungsbeiträge nicht ab, so ist straf- und haftungsrechtlich der Geschäftsführer persönlich verantwortlich.
3. Im Verbraucherinsolvenzverfahren des Geschäftsführers kann sich der Gläubiger auf die unerlaubte Nichtabführung berufen. Eine bloße „Strohmann-Tätigkeit“ des Geschäftsführers entlastet diesen nicht.
4. Der Beklagte hat daher seiner sekundären Darlegungslast nicht genügt, wenn er zur Zahlungsfähigkeit der GmbH im maßgeblichen Zeitpunkt keinerlei Sachvortrag vorbringt oder für den Fall, dass bei Fälligkeit die GmbH zahlungsunfähig gewesen wäre, auch nicht dargelegt, warum ihm die Bildung von Rücklagen zu diesem Erfordernis (BGHZ 134, 304 ff. = ZIP 1997, 412, dazu EWiR 1997, 561 (Marxen)) unmöglich gewesen wäre, sondern sich allein darauf beschränkt, den Vortrag der Klägerin als unzureichend zu bezeichnen (vgl. zu diesen Anforderungen in einem vergleichbaren Fall BGH ZIP 2002, 524, 526).
5. Auf eine fehlende Aufschlüsselung der Sozialversicherungsbeiträge und Fehler bei Ermittlung der Höhe kann sich der Geschäftsführer nicht berufen, wenn die Höhe nach den übermittelnden Beitragsnachweisen berechnet wurden.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell