ZVI 2004, 31

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO § 3 Abs. 1, § 4; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2Maßgeblichkeit der zuständigkeitsbegründenden Umstände für örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts im Zeitpunkt der Zustellung des Gläubigerantrags („Schuldnerumzug“) InsO§ 3 InsO§ 4 ZPO§ 261 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.01.2004 – I–19 Sa 111/03 (rechtskräftig)OLG DüsseldorfBeschl.2.1.2004I–19 Sa 111/03rechtskräftig

Leitsätze des Einsenders:

1. Beim Gläubigerantrag kommt es für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts grundsätzlich auf die Umstände zur Zeit der Zustellung des Eröffnungsantrags an den Schuldner an.
2. Die Umstände bei Antragstellung sind nur beim Eigenantrag des Schuldners maßgeblich.

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