ZVI 2004, 24

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 4, 7, 26; ZPO § 574Nachholung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren des Schuldners gegen Entscheidung des Insolvenzgerichts InsO§ 4 InsO§ 7 InsO§ 26 ZPO§ 574 BGH, Beschl. v. 16.10.2003 – IX ZB 475/02 (LG Karlsruhe)BGHBeschl.16.10.2003IX ZB 475/02LG Karlsruhe

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Gewährung rechtlichen Gehörs des Schuldners zum Sachverständigengutachten kann auch im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden.
2. Die erfolgreiche Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs setzt die substantiierte Darlegung einer günstigeren Entscheidung bei Gewährung des Gehörs voraus. Der Vortrag, es hätte Gelegenheit zur Beschaffung eines Vorschusses gegeben werden müssen, ist unzureichend, weil es an der Darlegung, was der Schuldner bei Einräumung dieser Gelegenheit getan hätte, fehlt.

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