ZVI 2004, 17
Leitsatz des Einsenders:
1. Wer einen Kredit für eine Firma oder Gesellschaft aufnimmt, an der er selbst beteiligt ist, haftet in der Regel auch bei krasser finanzieller Überforderung für die Rückzahlung. Das ist im Allgemeinen auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Kreditnehmer nur die Funktion eines Strohmannes hat.
2. Werden mit dem Kredit alte Verbindlichkeiten abgelöst, kommt eine Nichtigkeit wegen krasser finanzieller Überforderung nur in Betracht, wenn schon der Altvertrag aus diesem Grund unwirksam war.
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