ZVI 2003, 22

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren SchuVVo § 7 Abs. 1Durchgängige Bewilligung zum Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis für nur noch ein Jahr ermessensfehlerhaft SchuVVo§ 7 OLG Brandenburg, Beschl. v. 05.09.2002 – 11 VA 5/02 (rechtskräftig; LG Cottbus)OLG BrandenburgBeschl.5.9.200211 VA 5/02rechtskräftigLG Cottbus

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Entscheidung des Präsidenten des Landgerichts über die Bewilligung des Bezugs von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis ist als gebundene Entscheidung ausgestaltet. Liegen die Voraussetzungen vor, so ist die Bewilligung zu erteilen.
2. Die Entscheidung über die Geltungsdauer ist demgegenüber Ermessensentscheidung. Eine Entscheidungspraxis die durchgängig eine Bewilligung nur (noch) für die gesetzliche Mindestdauer von einem Jahr gewährt, ist ermessensfehlerhaft.

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