ZVI 2002, 37

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Kosten und Vergütung InsO §§ 4, 14, 130, 131; ZPO § 91aVolle Kostentragungspflicht für Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger bei Erledigungserklärung nach Ratenzahlungsvereinbarung („Druckausübungsantrag“) InsO§ 4 InsO§ 14 InsO§ 130 InsO§ 131 ZPO§ 91a LG Hamburg, Beschl. v. 06.12.2001 – 326 T 144/01 (nicht rechtskräftig)LG HamburgBeschl.6.12.2001326 T 144/01nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Einem Sozialversicherungsträger, der während des von ihm selbst in Gang gesetzten Insolvenzverfahrens außergerichtlich eine Ratenzahlung mit der Schuldnerin vereinbart und die erste Rate entgegennimmt, sind bei deswegen erfolgender, voller Erledigungserklärung die gesamten Verfahrenskosten wegen dadurch indiziert anzunehmenden, unzulässigen Druckausübungsantrags aufzuerlegen.
2. Die Annahme der Ratenzahlung ist anfechtbar und kann strafbar sein.

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