ZVI 2002, 35

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO §§ 300, 189 Abs. 1, § 190Vorzeitige Restschuldbefreiung bei Ausscheiden aller Gläubiger wegen fehlender Nachweise bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen zum Schlusstermin InsO§ 300 InsO§ 189 InsO§ 190 AG Frankfurt/M., Beschl. v. 24.09.2001 – 810 IK 6/00 W (rechtskräftig)AG Frankfurt/M.Beschl.24.9.2001810 IK 6/00 Wrechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Nach Aufhebung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist gem. § 300 InsO zu Beginn der Wohlverhaltensperiode vorzeitig Restschuldbefreiung zu erteilen, wenn alle angemeldeten Forderungen bestritten oder für den Ausfall festgestellt sind und keine Nachweise zum Schlusstermin von den Gläubigern vorgelegt werden.

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