ZVI 2002, 32

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO §§ 309, 255Berücksichtigung der Nichterfüllung eines Schuldenbereinigungsplans ohne Verfallklausel trotz Widerspruchs gegen Zustimmungsersetzung erst bei Entscheidung über Versagung der Restschuldbefreiung InsO§ 309 InsO§ 255 LG Dortmund, Beschl. v. 11.10.2001 – 9 T 703/01 (nicht rechtskräftig)LG DortmundBeschl.11.10.20019 T 703/01nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Das Fehlen einer „Wiederauflebens-“ oder „Verfallklausel“ in einem Schuldenbereinigungsverfahren führt nicht bereits zur Unzulässigkeit der Ersetzung der Zustellung widersprechender Gläubiger nach § 309 Abs. 1 Nr. 2 InsO wegen wirtschaftlicher Schlechterstellung; denn bei Nichterfüllung des Schuldenbereinigungsplanes sind die Rechte der Gläubiger im Rahmen der Entscheidung über die Versagung der Restschuldbefreiung zu berücksichtigen – sei es nach allgemeinen Rechten der Gläubiger nach Nichterfüllung eines Vergleichs oder in entsprechender Anwendung des § 255 InsO.

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