ZVI 2002, 23

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 7, 99Anordnung der Postsperre nach Interessenabwägung („Ausflugslokal II“) InsO§ 7 InsO§ 99 OLG Celle, Beschl. v. 17.12.2001 – 2 W 133/01 (rechtskräftig; LG Verden)OLG CelleBeschl.17.12.20012 W 133/01rechtskräftigLG Verden

Leitsatz des Gerichts:

In der Rechtsprechung des Senats ist abschließend geklärt, dass die Anordnung einer Postsperre im Insolvenzverfahren nach § 99 InsO dann erfolgen kann, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Postsperre konkret dargelegt sind und eine Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und den Interessen der Gläubiger stattgefunden hat.

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