ZVI 2002, 14

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 309 Abs. 1, 2; BGB § 284 Abs. 2 Nr. 1Zustimmungsersetzung bei Kündigungsrecht des Gläubigers wegen Verzuges InsO§ 309 BGB§ 284 AG Köln, Beschl. v. 31.10.2001 – 71 K 42/01 (rechtskräftig)AG KölnBeschl.31.10.200171 K 42/01rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Regelung eines Schuldenbereinigungsplanes, dem Gläubiger ein Kündigungsrecht für den Eintritt des Verzuges (Überschreiten der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit) zu gewähren, stellt ihn im Vergleich zu einer Wiederauflebensklausel besser, denn es kommt auf ein Verschulden des Schuldners nicht an.
2. Hat der widersprechende Gläubiger ein Kündigungsrecht wegen Verzuges, kann die Zustimmung zu dem Schuldenbereinigungsplan ersetzt werden.

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