ZVI 2002, 14
Leitsätze der Redaktion:
1. Die Regelung eines Schuldenbereinigungsplanes, dem Gläubiger ein Kündigungsrecht für den Eintritt des Verzuges (Überschreiten der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit) zu gewähren, stellt ihn im Vergleich zu einer Wiederauflebensklausel besser, denn es kommt auf ein Verschulden des Schuldners nicht an.
2. Hat der widersprechende Gläubiger ein Kündigungsrecht wegen Verzuges, kann die Zustimmung zu dem Schuldenbereinigungsplan ersetzt werden.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.