ZVI 2002, 10

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO §§ 309, 305Keine Zustimmungsersetzung bei Schuldenbereinigungsplan ohne Verfallklausel InsO§ 309 InsO§ 305 LG Lübeck, Beschl. v. 14.11.2001 – 7 T 500/01 (nicht rechtskräftig)LG LübeckBeschl.14.11.20017 T 500/01nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Ersetzung der Zustimmung eines widersprechenden Gläubigers zu einem Schuldenbereinigungsplan durch das Insolvenzgericht ist gemäß § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO wegen wirtschaftlicher Schlechterstellung des Gläubigers unzulässig, wenn der Schuldenbereinigungsplan keine „Verfallklausel“ oder „Wiederauflebensklausel“ enthält.
2. Die Einwendung der fehlenden Verfallklausel bedarf nicht der Glaubhaftmachung durch den Gläubiger, da sie sich bereits aus dem Schuldenbereinigungsplan selbst ergibt.

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