ZVI 2017, 131
Ausgenommene Forderungen und Vollstreckung
Es ist zunehmend festzustellen, dass von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen, vor allem solche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, offenbar in erster Linie mit der Erwartung angemeldet werden, auf diese Weise günstig einen Titel zu erlangen, aus dem auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung und dann möglicherweise privilegiert vollstreckt werden kann. In diesem Beitrag wird untersucht, ob derartige Auszüge aus der Insolvenztabelle für diesen Zweck überhaupt tauglich sind und wie mit der Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen umzugehen ist.
- *
- *)Rechtspfleger, Bremen
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.
