ZVI 2015, 49
Neuerwerb bei vorzeitiger Restschuldbefreiung
Anmerkungen zu BGH v. 13.2.2014 – IX ZB 23/13, ZVI 2014, 147
In Anlehnung an die Entscheidung vom 3.12.2009 (ZVI 2010, 69) hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 13.2.2014 – erneut – zur Frage der „vorzeitigen“ Restschuldbefreiung Position bezogen. Nach der Urteilsbegründung soll sämtlicher Neuerwerb, also nicht nur der Neuerwerb aus von der Abtretungserklärung gem. § 287 Abs. 2 InsO erfassten Bezügen, nach sechs Jahren dem Massebeschlag entzogen sein. Wie verhält es sich aber beispielsweise mit später anfallenden Mieteinnahmen oder sonstigen Einnahmen, die während des andauernden Insolvenzverfahrens eingehen? Die gleiche Fragestellung ergibt sich in Verfahren, die ab dem 1.7.2014 eröffnet werden, aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Änderung des § 300a InsO n.F.
- *
- Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner der Rechtsanwälte Schwemer, Titz & Tötter, Hamburg/Berlin
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.
