ZVI 2014, 275

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum Umfang der Masse/MassegenerierungInsO §§ 35, 203 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 851; BGB § 399Keine Massezugehörigkeit einer Opferentschädigung des Insolvenzschuldners durch die Deutsche Bischofskonferenz wegen sexuellen MissbrauchsInsO§ 35InsO§ 203ZPO§ 851BGB§ 399BGH, Beschl. v. 22.05.2014 – IX ZB 72/12 (LG Frankenthal (Pfalz))BGHBeschl.22.5.2014IX ZB 72/12LG Frankenthal (Pfalz)

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.3.2011 über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, bildet eine vom materiellen staatlichen Recht gelöste eigenständige neue Grundlage für hiernach erbrachte Leistungen.
ZVI 2014, 276
2. Zahlungen kirchlicher Körperschaften auf der Grundlage des Beschlusses der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.3.2011 über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, sind nicht pfändbar und fallen im Falle des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungsempfängers nicht in die Masse.

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