ZVI 2014, 181

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum EröffnungsverfahrenInsO § 290 Abs. 1 Nr. 3 a.F., § 287aDreijährige Sperrfrist bei Rücknahme des RSB-Antrags während der WohlverhaltensphaseInsO§ 290InsO§ 287aBGH, Beschl. v. 20.03.2014 – IX ZB 17/13 (LG Traunstein)BGHBeschl.20.3.2014IX ZB 17/13LG Traunstein

Leitsatz des Gerichts:

Nimmt der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode den Antrag auf Restschuldbefreiung zurück, nachdem er neue Schulden (hier: i.H.v. etwa 900.000 €) begründet hat, ist ein am folgenden Tag zur Durchführung eines neuen Insolvenzverfahrens gestellter Antrag auf Kostenstundung und Restschuldbefreiung unzulässig.

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