ZVI 2013, 364

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZIP2013Rechtsprechungzur WohlverhaltensperiodeInsO § 174 Abs. 2, § 175 Abs. 2, §§ 287, 302 Nr. 1Zur Reichweite der Restschuldbefreiung bei Anmeldung einer Deliktsforderung außerhalb der sechsjährigen AbtretungsfristInsO§ 174InsO§ 175InsO§ 287InsO§ 302BGH, Urt. v. 07.05.2013 – IX ZR 151/12 (OLG Koblenz) +BGHUrt.7.5.2013IX ZR 151/12OLG Koblenz

Leitsatz des Gerichts:

Von der Erteilung der Restschuldbefreiung sind Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung nur dann ausgenommen, wenn die Anmeldung der Forderung und des Rechtsgrunds zur Tabelle spätestens bis zum Ablauf der sechsjährigen Abtretungsfrist erfolgt ist.

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