ZVI 2011, 370

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenBNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8; EuInsVO Art. 3 Abs. 1Amtsenthebung eines Notars wegen des Versuchs der Gläubigerbenachteiligung durch Insolvenzantrag bei offensichtlich unzuständigem britischen GerichtBNotO§ 50EuInsVOArt. 3BGH, Beschl. v. 15.11.2010 – NotZ 6/10 (OLG Köln)BGHBeschl.15.11.2010NotZ 6/10OLG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Ein Notar kann durch seine Art der Wirtschaftsführung die Interessen der Rechtsuchenden gefährden, wenn er zwecks Erlangung einer Restschuldbefreiung einen Insolvenzeröffnungsbeschluss bei einem ausländischen Gericht erwirkt, das im maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung offensichtlich und für ihn als Organ der Rechtspflege ohne Weiteres erkennbar international nicht zuständig ist.

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