ZVI 2010, 74

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzu Kosten und VergütungGKG § 23 Abs. 1 Satz 2; InsO § 26Haftung des antragstellenden Gläubigers als Zweitschuldner für Sachverständigenkosten bei Abweisungdes Insolvenzantrags mangels MasseGKG§ 23InsO§ 26LG Bonn, Beschl. v. 03.11.2009 – 6 T 300/09 (nicht rechtskräftig; AG Bonn) (nicht rechtskräftig; AG Bonn)LG BonnBeschl.3.11.20096 T 300/09 (nicht rechtskräftig; AG Bonn)nicht rechtskräftigAG Bonn

Leitsatz des Gerichts:

Die Zweitschuldnerhaftung des Antragstellers für Auslagen gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 GKG gilt auch im Falle der Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse.

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