ZVI 2010, 357

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010RechtsprechungKosten und VergütungInsVV §§ 10, 2 Abs. 2Zur Berechnung der Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nach der GläubigeranzahlInsVV§ 10InsVV§ 2BGH, Beschl. v. 04.02.2010 – IX ZB 129/08 (LG Hechingen)BGHBeschl.4.2.2010IX ZB 129/08LG Hechingen

Leitsatz des Gerichts:

Die Höhe der Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger, denen nach den Unterlagen des Schuldners offene Forderungen gegen den Schuldner zustehen, soweit mit einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu rechnen ist. Es kommt nicht darauf an, ob sich der vorläufige Verwalter mit den Forderungen konkret befasst hat.

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