ZVI 2010, 320

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO §§ 295, 296 Abs. 2 Satz 3Versagung der Restschuldbefreiung bei unterlassener Auskunftserteilung ohne GläubigerantragInsO§ 295InsO§ 296AG Mannheim, Beschl. v. 29.04.2010 – IK 323/04AG MannheimBeschl.29.4.2010IK 323/04

Leitsatz der Redaktion:

Missachtet der Schuldner innerhalb der ihm vom Gericht gesetzten Frist seine Pflicht zur Auskunftserteilung, kann die Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen auch dann erfolgen, wenn ein Antrag des Gläubigers nicht gestellt worden ist.

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