ZVI 2009, 241
Aufhebung der Verfahrenskostenstundung in der Wohlverhaltensperiode des Schuldners wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten auch vor Versagung/Widerruf der Restschuldbefreiung?
Zugleich Besprechung LG Göttingen, Beschl. v. 12.8.2008 – 10 T 90/08, ZVI 2008, 472
Um die Frage, wann dem Schuldner über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus die Stundung seiner Verfahrenskosten erst gar nicht zu bewilligen oder – bei bereits erteilter Stundung – wieder aufzuheben ist, ranken sich seit einiger Zeit Diskussionen. Vor diesem Hintergrund verdient insbesondere die jüngst vom LG Göttingen getroffene Entscheidung für das Stadium der Wohlverhaltensperiode Beachtung. Die wirtschaftlichen Auswirkungen, die mit einer Aufhebung der Verfahrenskostenstundung einhergehen, sind nicht unerheblich. Sie betreffen insbesondere – aber nicht ausschließlich – den Schuldner. Im folgenden Beitrag wird der zu dieser Frage bestehende Meinungsstand aufgezeigt und gewürdigt sowie die sich hieraus ergebenden Konsequenzen in der Praxis dargestellt.
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- Dr. iur., Akademische Rätin an der Bergischen Universität Wuppertal
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