ZVI 2009, 113

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 4c Nr. 1Zur Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen fehlerhafter AngabenInsO§ 4cBGH, Beschl. v. 08.01.2009 – IX ZB 167/08 (LG Hechingen)BGHBeschl.8.1.2009IX ZB 167/08LG Hechingen

Leitsätze des Gerichts:

1. Auch unvollständige Angaben des Schuldners, die ein falsches Gesamtbild vermitteln, können zur Aufhebung der Verfahrenskostenstundung führen.
2. Eine Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben setzt voraus, dass diese für die Stundungsbewilligung ursächlich waren.

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