ZVI 2007, 429

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 91 Abs. 1, § 114; SGB V § 85Unwirksamkeit der Abtretung von Honoraransprüchen gegen die kassenärztliche Vereinigung bei nach Insolvenzeröffnung erbrachten ärztlichen LeistungenInsO§ 91InsO§ 114SGB V§ 85OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.02.2007 – I-4 U 110/03 (rechtskräftig; OLG Düsseldorf ZVI 2004, 32; BGH ZVI 2006, 300)OLG DüsseldorfUrt.27.2.2007I-4 U 110/03rechtskräftigOLG DüsseldorfZVI 2004, 32BGHZVI 2006, 300

Leitsatz der Redaktion:

Hat der Schuldner Forderungen auf Vergütung gegen die kassenärztliche Vereinigung abgetreten oder verpfändet, so ist eine solche Verfügung unwirksam, soweit sie sich auf Ansprüche bezieht, die auf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachten ärztlichen Leistungen beruhen.

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