ZVI 2007, 255

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenBGB §§ 134, 399 Alt. 2; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1 a.F., § 5 Abs. 1Kein Verstoß gegen das Bankgeheimnis bei Abtretung von DarlehensforderungenZVI 2007, 256BGB§ 134BGB§ 399HWiG§ 1HWiG§ 5BGH, Urt. v. 27.02.2007 – XI ZR 195/05 (OLG Stuttgart) +BGHUrt.27.2.2007XI ZR 195/05OLG Stuttgart

Leitsätze des Gerichts:

1. Der wirksamen Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts stehen weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz entgegen.
2. Arbeitsplatz i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG a.F. (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist nur derjenige des Verbrauchers.
3. Zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 HWiG (§ 312f Satz 2 BGB), wenn der Bürge seine Bürgschaftserklärung am Arbeitsplatz des persönlichen Schuldners abgibt.

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