ZVI 2007, 203

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 143; BGB §§ 818, 819, 291, 288, 849Verzinsung des Rückgewährsanspruchs wegen Insolvenzanfechtung erst nach VerfahrenseröffnungInsO§ 143BGB§ 818BGB§ 819BGB§ 291BGB§ 288BGB§ 849OLG Hamm, Urt. v. 16.05.2006 – 27 U 190/05 (nicht rechtskräftig; LG Siegen)OLG HammUrt.16.5.200627 U 190/05nicht rechtskräftigLG Siegen

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Rückgewähranspruch aufgrund einer Insolvenzanfechtung ist erst ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verzinsen (entgegen BGH ZVI 2005, 542 und ZVI 2006, 248).
2. § 849 BGB ist nur bei körperlicher Entziehung einer gegenständlichen Sache anwendbar.

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