ZVI 2004, 269
Verspätete Anmeldung von Forderungen und Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren mit Wohlverhaltensphase
Die Forderungsanmeldung nebst Anzeige einer vorinsolvenzlichen Gehaltsabtretung nach Ablauf der Frist des § 189 Abs. 1 Satz 1 InsO bei Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen mit Antrag auf Restschuldbefreiung führt in der Praxis oft zu Schwierigkeiten. Den Folgen dieser verspäteten Anmeldungen, auch für die Wohlverhaltensperiode, geht der Verfasser nach.
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- *)Rechtsanwalt, Betriebswirt (VWA), KÜBLER Rechtsanwälte – Insolvenzverwalter – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater, Köln
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