ZVI 2019, 325

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 RechtsprechungRestschuldbefreiung und Stundung InsO § 89 Abs. 1, § 294 Abs. 1Aussetzung der Vollziehung eines vor Insolvenzeröffnung ergangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses während der Wohlverhaltensphase InsO§ 89 InsO§ 294 AG Zeitz, Beschl. v. 29.11.2018 – 5 M 754/16 (rechtskräftig)AG ZeitzBeschl.29.11.20185 M 754/16rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Soweit ein vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangener Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Beträge erfasst, die nach Insolvenzeröffnung auf dem Konto des Schuldners eingegangen sind, ist die Zwangsvollstreckung nach § 89 Abs. 1, § 294 Abs. 1 InsO unzulässig, da eine Pfändung künftiger Forderungen vorliegt, die erst ZVI 2019, 326mit Entstehung der Forderungen wirksam wird. Die gleichwohl eingetretene Verstrickung wird auch beseitigt, wenn das Vollstreckungsorgan die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens aussetzt, ohne die Pfändung insgesamt aufzuheben (vgl. BGH ZVI 2018, 150, Rz. 14).
2. Nach Sinn und Zweck müssen diese für die Zeit des Insolvenzverfahrens entwickelten Grundsätze auch für die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist gelten, um das dem Vollstreckungsverbot des § 89 InsO entsprechende Vollstreckungsverbot des § 294 InsO umzusetzen.

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