ZVI 2024, 182

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2024 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 222 Abs. 1, 2, § 302 Nr. 1Zur Aufteilung von Gläubigern mit öffentlich-rechtlichen Forderungen in mehrere Gruppen im Rahmen eines Insolvenzplans InsO§ 222 InsO§ 302 AG Köln, Beschl. v. 06.12.2023 – 75 IN 486/17AG KölnBeschl.6.12.202375 IN 486/17

Leitsätze der Redaktion:

1. Das Kriterium der Sachgerechtheit bildet die Grenze für das gestalterische Ermessen des Verfassers eines Insolvenzplans bei der Gruppenbildung. Es soll verhindern, dass Gläubiger mit gleichartigen wirtschaftlichen Interessen (künstlich) auf verschiedene Gruppen aufgeteilt werden, um so die Zahl der zustimmenden Gruppen zu erhöhen und dadurch eine die fehlende Zustimmung ersetzende Entscheidung zu ermöglichen.
2. Die Aufteilung von Gläubigern mit öffentlich-rechtlichen Gläubigern in mehrere (Ein-Personen-)Gruppen kommt nur ausnahmsweise in Betracht und bedarf zudem einer gesonderten Begründung.

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