ZVI 2024, 169

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2024 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungVwG SH § 240Keine offenkundige Uneinbringlichkeit eines Zwangsgeldes bei bloßer Nutzung eines Pfändungsschutzkontos VwG SH§ 240 OVG Schleswig, Beschl. v. 19.02.2024 – 3 O 6/24 (VG Schleswig)OVG SchleswigBeschl.19.2.20243 O 6/24VG Schleswig

Leitsätze der Redaktion:

1. Da die Anordnung von Ersatzzwangshaft als Beugemittel nur ultima ratio sein kann, sind die Voraussetzungen, namentlich die Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes, mit größter Sorgfalt zu prüfen. Ein Zwangsgeld gilt als uneinbringlich, wenn ein Beitreibungsversuch nicht zum Erfolg geführt hat oder von vornherein keine Aussicht auf Erfolg verspricht, weil die Zahlungsunfähigkeit des Pflichtigen offenkundig ist.
2. Der bloße Umstand, dass das Konto des Pflichtigen, bei dem eine Pfändung versucht wurde, ein „Pfändungsschutzkonto“ ist, gibt für sich genommen nichts dafür her, ob dieser offenkundig zahlungsunfähig ist.

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