ZVI 2007, 146

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2007 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 174 Abs. 2, §§ 183 ff.; AO § 251Zulässigkeit von Feststellungsbescheiden des Finanzamts nach isoliertem Widerspruch des Schuldners gegen deliktischen Schuldgrund InsO§ 174 InsO§ 183 AO§ 251 AG Hamburg, Beschl. v. 12.09.2006 – 67g IN 478/04 (nicht rechtskräftig)AG HamburgBeschl.12.9.200667g IN 478/04nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Finanzamt kann bei angemeldeten Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (§ 174 Abs. 2 InsO) einen isolierten Widerspruch des Schuldners gegen den deliktischen Schuldgrund durch einen Feststellungsbescheid gem. § 251 AO beseitigen. Die Möglichkeit, auch in einem solchen Verfahren öffentlich-rechtlich vorzugehen, ist dem Finanzamt aufgrund einer besonderen Zuständigkeit i. S. d. § 185 InsO eröffnet.
2. Wird ein derartiger Feststellungsbescheid bestandskräftig, wirkt er wie eine rechtskräftige Entscheidung i. S. d. § 183 InsO; die Tabelle ist dann vom Rechtspfleger entsprechend zu berichtigen.

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