ZVI 2016, 395

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungEröffnetes Verfahren InsO §§ 38, 55; BGB § 1197 Abs. 1, § 137 Satz 2, § 812Zur Verwertung einer zur Masse gehörenden Eigentümergrundschuld durch den Insolvenzverwalter InsO§ 38 InsO§ 55 BGB§ 1197 BGB§ 137 BGB§ 812 BGH, Urt. v. 24.03.2016 – IX ZR 259/13 (OLG Düsseldorf)BGHUrt.24.3.2016IX ZR 259/13OLG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Gehört eine Eigentümergrundschuld zur Masse, kann der Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers aus ihr die Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Befriedigung betreiben (Anschluss an BGHZ 103, 30 = ZIP 1988, 403).
2. Die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete schuldrechtliche Verpflichtung, eine Grundschuld nicht zu revalutieren und sie nicht zu übertragen, hindert den Insolvenzverwalter nicht, die Grundschuld zu verwerten.
3. Der vertragliche, ungesicherte Anspruch eines Gläubigers, Grundschulden nicht zu revalutieren und sie nicht zu übertragen, verwandelt sich in der Insolvenz des Grundstückseigentümers nicht in einen Bereicherungsanspruch gegen die Masse, wenn die Grundschulden als Eigentümergrundschulden in die Masse fallen und später infolge des Erwerbs des Grundstücks durch den Gläubiger zu Fremdgrundschulden werden.

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