ZVI 2011, 381

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 91, 114Insolvenzfestigkeit der Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen auch für nach Insolvenzeröffnung eingegangene ArbeitsverhältnisseInsO§ 91InsO§ 114AG Montabaur, Urt. v. 05.08.2011 – 19 C 93/11 (nicht rechtskräftig)AG MontabaurUrt.5.8.201119 C 93/11nicht rechtskräftig

Leitsätze des Einsenders:

1. § 114 Abs. 1 InsO ist lex specialis zu § 91 InsO.
2. Die Abtretung des pfändbaren Teils von Lohn- und Gehaltsansprüchen ist für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Ende des zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Kalendermonats insolvenzfest, auch soweit das Arbeitsverhältnis erst nach Insolvenzeröffnung eingegangen wurde.

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