ZVI 2011, 374

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenBGB § 556; InsO §§ 38, 109Nebenkostennachforderung des Vermieters für Zeitraum vor Insolvenzeröffnung als Insolvenzforderung auch bei späterer AbrechnungBGB§ 556InsO§ 38InsO§ 109BGH, Urt. v. 13.04.2011 – VIII ZR 295/10 (LG Stuttgart)BGHUrt.13.4.2011VIII ZR 295/10LG Stuttgart

Leitsatz des Gerichts:

In der Insolvenz des Mieters ist die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskostennachforderung des Vermieters auch dann (einfache) Insolvenzforderung, wenn der Vermieter erst nach der Insolvenzeröffnung oder nach dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gem. § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO abgerechnet hat.

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