ZVI 2006, 467

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung SGG §§ 86a, 86b; SGB II § 39Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen Aufhebung von SGB-II-Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit bei Zweifel an Gutachten zur Leistungsfähigkeit SGG§ 86a SGG§ 86b SGB II§ 39 LSG Mainz, Beschl. v. 04.04.2006 – L 3 ER 46/06 AS (rechtskräftig; SG Mainz)LSG MainzBeschl.4.4.2006L 3 ER 46/06 ASrechtskräftigSG Mainz

Leitsätze der Redaktion:

1. Die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Bescheid, der die Grundsicherung eines Arbeitssuchenden wegen fehlender Erwerbstätigkeit aufhebt, kann nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG angeordnet werden, wenn das Interesse an der Nichtvollziehung des Aufhebungsbescheides überwiegt.
2. Enthält ein Gutachten zur Leistungsfähigkeit eines Arbeitssuchenden keine nachvollziehbaren Befunde, dann überwiegt bei summarischer Prüfung des Interesse an der Nichtvollziehung.
3. Besteht zwischen dem Sozialhilfeträger und der Arbeitsagentur Einvernehmen über eine Erwerbsunfähigkeit, so hat das im einstweiligem Rechtsschutzverfahren keine Auswirkung.

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