ZVI 2021, 41
Neues Privatinsolvenzrecht: „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ vom 22. 12. 2020
Überblick und Kritik – Übergangsrecht – Versäumnisse des Gesetzgebers
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- *)Dr. iur., Richter am AG, Hamburg
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