ZVI 2020, 121

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 AufsätzeLena-Marie Schmidt*

Der RefE eines „Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ im Lichte der EU-Richtlinie 2019/1023 (Teil 1)

Die am 16. 7. 2019 in Kraft getretene Richtlinie (EU) 2019/1023 enthält in ihrem Titel III Regelungen zum Entschuldungsverfahren. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 17. 7. 2021 Zeit, die darin enthaltenen Vorgaben umzusetzen (vgl. Art. 34 RL). Dabei ist die Richtlinie hinsichtlich ihres Ziels normativ verbindlich, die Wahl der Form und der Mittel ist aber den nationalen Gesetzgebern überlassen (vgl. Art. 288 Abs. 3 AEUV). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat hierauf mit einem am 13. 2. 2020 veröffentlichten Referentenentwurf reagiert. Der vorliegende zweiteilige Beitrag versucht auszuloten, ob die bisherigen Regelungen der InsO bzw. die nunmehr im RefE enthaltenen Regelungen den europarecht-ZVI 2020, 122lichen Vorgaben, namentlich den Art. 20 bis 23 RL, entsprechen. Er orientiert sich dabei aufbaumäßig an der Richtlinie. Der erste Teil beschäftigt sich mit dem persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinie sowie dem Zugang zur Entschuldung, insbesondere also mit der Frage nach der Wirkung, der Reichweite und den Bedingungen für eine Entschuldung. Der zweite Teil behandelt die Themen verkürzte Verfahrensdauer, ausgenommene Forderungen, Versagungsgründe und Sperrfrist.
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Die Verfasserin ist Promotionsstudentin an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Als Grundlage dieser Ausführungen dienen die Erkenntnisse, die im Rahmen eines von Herrn Prof. Dr. Stefan Smid angebotenen Seminars im Wintersemester 2019/2020 erarbeitet wurden. Ihm gebührt daher großer Dank.

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