ZVI 2017, 345

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 56 Abs. 1Delisting eines Insolvenzverwalters nach Kenntnis von Verurteilung wegen Untreue im Rahmen eines Insolvenzverfahrens InsO§ 56 AG Potsdam, Beschl. v. 05.01.2017 – 3376 E/2-36 (rechtskräftig)AG PotsdamBeschl.5.1.20173376 E/2-36rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Personen, die wegen einer Straftat mit Bezug zu einem Insolvenzverfahren oder unabhängig davon wegen einer Untreue rechtskräftig verurteilt worden sind, besitzen nicht die für ein Verwalteramt notwendige Zuverlässigkeit und können daher nicht als Insolvenzverwalter bestellt werden. Ist eine solche Person bereits auf eine Vorauswahlliste aufgenommen worden, ist diese wieder von der Vorauswahlliste der Insolvenzgerichte zu streichen.
2. Für diese Entscheidung spielt die Frage der Anzahl der Straftaten und der Dauer der Berufstätigkeit ohne Straftaten keine Rolle.

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