ZVI 2016, 373

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungWohlverhaltensperiode InsO § 60 Abs. 1, § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters bei Vereinnahmung nicht geschuldeter Ausgleichszahlungen InsO§ 60 InsO§ 35 InsO§ 295 AG Hamburg, Urt. v. 25.02.2016 – 17a C 456/15AG HamburgUrt.25.2.201617a C 456/15

Leitsätze der Redaktion:

1. Vereinbart der Insolvenzverwalter mit dem Schuldner Ausgleichszahlungen im Rahmen einer „Freigabe“ der wirtschaftlichen selbstständigen Tätigkeit des Schuldners, so ist der Schuldner nicht verpflichtet, nach Ablauf der sechsjährigen Abtretungsfrist Zahlungen an den Insolvenzverwalter zu leisten; dies gilt auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt das eröffnete Insolvenzverfahren noch andauert.
2. Zahlt der Schuldner gleichwohl deshalb weiter, weil er seine Restschuldbefreiung nicht gefährden will, so schuldet der Insolvenzverwalter wegen der nach Ablauf der Abtretungsfrist vereinnahmten Zahlungen Schadensersatz.

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