ZVI 2013, 344

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZIP2013Rechtsprechungzum EröffnungsverfahrenInsO § 305 Abs. 3 Satz 2, § 290 Abs. 1 Nr. 3Keine Sperrfrist bei ausgelöster Rücknahmefiktion im Rahmen eines ersten VerbraucherinsolvenzverfahrensZVI 2013, 345InsO§ 305InsO§ 290AG Köln, Beschl. v. 15.02.2013 – 72 IK 758/12 (rechtskräftig)AG KölnBeschl.15.2.201372 IK 758/12rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine dreijährige Sperrfrist i.S.d. der sog. Sperrfrist-Rechtsprechung des BGH kommt nicht in Betracht, wenn im Rahmen eines ersten Verbraucherinsolvenzverfahrens die sog. Rücknahmefiktion (§ 395 Abs. 3 Satz 2 InsO) ausgelöst worden ist (Anschluss an AG Hamburg ZInsO 2011, 2048).
2. Grund hierfür ist, dass einem – über derart weitreichende Folgen nicht belehrten – Schuldner regelmäßig kein unredliches, sondern bloß ein nachlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann.

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