ZVI 2004, 550

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO §§ 287, 295Wirkungslosigkeit der Abtretungserklärung bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in der Wohlverhaltensperiode InsO§ 287 InsO§ 295 AG Mönchengladbach, Beschl. v. 27.08.2004 – 20 IK 52/01AG MönchengladbachBeschl.27.8.200420 IK 52/01

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Abtretungserklärung eines zunächst abhängig Beschäftigten gem. § 287 Abs. 2 InsO wird wirkungslos, wenn der Schuldner nach Abschluss des Insolvenzverfahrens eine selbständige Tätigkeit während der Wohlverhaltensperiode ausübt.
2. Während der Wohlverhaltensperiode beurteilt sich die Obliegenheit des nun selbständig tätigen Schuldners nach § 295 Abs. 2 InsO.
3. Eine Versagung der Restschuldbefreiung auf die Nichtabführung eines pfändbaren Betrages nach § 850c ZPO (hier: 35 € aus Überbrückungsgeld) begründet werden.

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