ZVI 2018, 329

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO a. F. § 300 Abs. 1, § 289 Abs. 1, § 290 Abs. 1, § 5 Abs. 2Anforderungen an ein im schriftlichen Verfahren durchgeführtes RSB-Versagungsverfahren (alte Rechtslage) InsO a.F.§ 300 InsO a.F.§ 289 InsO a.F.§ 290 InsO a.F.§ 5 BGH, Beschl. v. 08.03.2018 – IX ZB 12/16 (LG Koblenz)BGHBeschl.8.3.2018IX ZB 12/16LG Koblenz

Leitsätze des Gerichts:

1. Ist in einem vor dem 1. 7. 2014 beantragten Insolvenzverfahren über die Restschuldbefreiung vor Abschluss des Insolvenzverfahrens zu entscheiden und soll dies ohne Einberufung einer Gläubigerversammlung geschehen, hat das Insolvenzgericht das schriftliche Verfahren anzuordnen und eine einheitliche Frist zu bestimmen, innerhalb der zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung Stellung genommen und die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden kann.
2. Die Anordnung des schriftlichen Verfahrens zur Anhörung der Verfahrensbeteiligten zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist öffentlich bekannt zu machen.

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