ZVI 2005, 434

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 148 Abs. 2; ZPO §§ 750, 885Keine Räumungsvollstreckung gegen erwachsene Familienangehörige des Schulders aus Insolvenzeröffnungsbeschluss InsO§ 148 ZPO§ 750 ZPO§ 885 LG Trier, Beschl. v. 04.04.2005 – 4 T 4/05 (rechtskräftig; AG Bitburg)LG TrierBeschl.4.4.20054 T 4/05rechtskräftigAG Bitburg

Leitsatz des Gerichts:

Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ermöglicht dem Insolvenzverwalter nur die Zwangsvollstreckung gegen den (Insolvenz-)Schuldner. Gegen erwachsene Familienangehörige, die in einem zur Insolvenzmasse gehörenden Haus wohnen, muss der Insolvenzverwalter einen eigenen Räumungstitel erwirken (Anschluss an BGHZ 159, 383).

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