ZVI 2004, 489

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO § 4˚; ZPO § 121; StGB § 156Beiordnung eines Rechtsanwalts in masselosem Insolvenzverfahren bei komplizierter Sach- und Rechtslage InsO§ 4; ZPO§ 121 ZPO§ 121 StGB§ 156 AG Mannheim, Beschl. v. 31.07.2003 – IN 524/02AG MannheimBeschl.31.7.2003IN 524/02

Leitsätze der Redaktion

1. Nach den Grundsätzen des fairen Verfahrens kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenstundung geboten sein, wenn der Schuldner aufgrund der komplizierten Sach- und Rechtslage mit der aktiven Wahrnehmung seiner Rechte im Verfahren überfordert ist.
2. Der Beiordnung kann ungeachtet des strafrechtlichen Verwertungsverbotes geboten sein, wenn der Schuldner aufgrund der im Insolvenzverfahren bestehenden Auskunftspflicht befürchten muss, strafrechtlich verfolgt zu werden und möglicherweise aufgrund von Auskünften Anfechtungsklagen gegen Angehörige in Betracht kommen.

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