ZVI 2002, 271

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 850f Abs. 2Uneingeschränkte Prüfungspflicht des Vollstreckungsgerichts bei Anträgen auf Herabsetzung des Pfändungsschutzes ZPO§ 850f LG Münster, Beschl. v. 06.03.2002 – 5 T 137/02 (rechtskräftig; AG Borken)LG MünsterBeschl.6.3.20025 T 137/02rechtskräftigAG Borken

Leitsatz der Redaktion:

Ergibt sich aus dem Vollstreckungstitel kein eindeutiger Hinweis auf das Vorliegen einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, so hat das Vollstreckungsgericht nach einem Antrag auf Herabsetzung des Pfändungsschutzes gem. § 850 Abs. 2 ZPO eine uneingeschränkte und selbstständige Prüfungspflicht.

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