ZVI 2021, 264

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2021 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 253 Abs. 2 Nr. 3Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans InsO§ 253 LG Köln, Beschl. v. 17.12.2020 – 1 T 440/20 (rechtskräftig; AG Köln)LG KölnBeschl.17.12.20201 T 440/20rechtskräftigAG Köln

Leitsätze der Redaktion:

1. Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer glaubhaft macht, dass er durch den Insolvenzplan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Insolvenzplan stünde.
2. Von einer wesentlichen Schlechterstellung ist nur auszugehen, wenn der Beschwerdeführer durch den Insolvenzplan mindestens 10 % schlechter gestellt wird als bei Durchführung des Insolvenzverfahrens ohne Insolvenzplan.
3. Die Schlechterstellung ist im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung nicht von Amts wegen zu ermitteln, sondern von dem Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist glaubhaft zu machen.

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