ZVI 2019, 261

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 20 Abs. 2, §§ 286 ff.Zulässigkeit eines isolierten RSB-Antrages auch nach Eröffnung bei unzureichender Belehrung des Schuldners InsO§ 20 InsO§§ 286 ff. LG Frankenthal, Beschl. v. 19.03.2019 – 1 T 5/19 (AG Ludwigshafen am Rhein)LG FrankenthalBeschl.19.3.20191 T 5/19AG Ludwigshafen am Rhein

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein gerichtlicher Hinweis gem. § 20 Abs. 2 InsO, der den Schuldner darüber aufklärt, dass er einen Restschuldbefreiungsantrag nur stellen könne, wenn er einen eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stelle, der spätestens bis zum Zeitpunkt der Eröffnung zu stellen sei, verbunden mit einer Fristsetzung, belehrt nicht hinreichend über die Folgen einer Fristversäumnis. Der erforderliche Hinweis muss hinreichend klar, vollständig und für einen juristischen Laien verständlich sein.
2. Fehlt es an einem hinreichenden Hinweis, so kann der Schuldner, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren aufgrund eines Gläubigerantrages eröffnet worden ist, auch noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen isolierten RSB-Antrag stellen.

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