ZVI 2016, 282

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungEröffnungsverfahren InsO § 95 Abs. 1, § 96 Abs. 1; BGB § 358 Abs. 4 Satz 3 a. F. = § 358 Abs. 4 Satz 5Insolvenzaufrechnung der wechselseitigen Forderungen nach Widerruf eines verbundenen Darlehensgeschäfts InsO§ 95 InsO§ 96 BGB a.F.§ 358 BGB§ 358 BGH, Urt. v. 03.03.2016 – IX ZR 132/15 (LG Dresden) +BGHUrt.3.3.2016IX ZR 132/15LG Dresden

Leitsätze des Gerichts:

1. Hängen beide Forderungen von derselben Bedingung ab, ist eine Aufrechnung nach § 95 Abs. 1 InsO auch dann zulässig, wenn es sich dabei um eine rechtsgeschäftliche Erklärung handelt (Ergänzung zu BGHZ 160, 1 = ZIP 2004, 1608).
2. Durch den Eintritt des Darlehensgebers in das Rückabwicklungsverhältnis nach Widerruf eines verbundenen Geschäfts erlöschen die Ansprüche des Verbrauchers gegen den Unternehmer und des Darlehensgebers gegen den Verbraucher kraft Gesetzes, soweit das Darlehen dem Unternehmer zugeflossen ist. Dies gilt auch in der Insolvenz des Verbrauchers.

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