ZVI 2013, 279

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungRestschuldbefreiung und StundungInsO § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 3, § 295 Abs. 1 Nr. 3Unbekannter Aufenthalt des Schuldners bei Verstoß gegen Obliegenheit, einen Wohnsitzwechsel mitzuteilenInsO§ 8InsO§ 9InsO§ 295BGH, Beschl. v. 16.05.2013 – IX ZB 272/11 (LG München II)BGHBeschl.16.5.2013IX ZB 272/11LG München II

Leitsatz des Gerichts:

Der Aufenthalt des Schuldners, der entgegen seiner Auskunftsobliegenheit einen Wohnsitzwechsel nicht mitteilt, ist unbekannt; das Insolvenzgericht kann in diesem Fall Beschlüsse ohne weitere Ermittlungen öffentlich bekannt machen.

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